Unsere Immobilienberatung Services werden von einem professionellen Team mit mehr als 30 jähriger Erfahrung angeboten.
Nachfolgend finden Sie unsere Vergütungsstruktur für unsere Immobilienvermittlung, die sich auf den Kauf und Verkauf von Luxus Häuser, Immobilieneigentum, Berghaus, Kastell, historisches Haus, Mansion, Landhaus, Golfhaus, Golf Immobilie, Weinhaus, Wein Immobilie, Pferdegestüt, etc. erstrecken.
Es werden keine Gebühren für Kunden, die Immobilien von uns mieten erhoben. (die Gebühren werden nur vom Immobilien Eigner gezahlt)
Provision für Immobilien zum VERKAUF
Im Fall von Kauf und Verkauf des Eigentums werden die Gebühren für unsere Immobilien Beratung von Seiten des Verkäufers und des Käufers basierend auf dem Kaufpreis wie folgt gezahlt:
Kaupreis bis zu 5 Millionen Euro:
4,76% (vier Kommas sechsundsiebzig Prozent) inkl. 19% MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis;
Kaupreis von 5 bis 10 Millionen Euro:
4,17% (vier Kommas siebzehn Prozent) inkl. 19% MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis;
Kaupreis von 10 bis 15 Millionen Euro:
3,57% (drei Kommas siebenundfünfzig Prozent) inkl. 19% MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis;
Kaupreis von 15 bis 20 Millionen Euro:
3,00% (drei Prozent) inkl. 19% MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis;
Kaupreis von 20 bis 25 Millionen Euro:
2,38% (drei Kommas achtunddreißig Prozent) inkl. 19% MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis;
Kaupreis von 25 bis 30 Millionen Euro:
2,08% (drei Kommas null acht Prozent) inkl. 19% MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis;
Kaupreis über 30 Millionen Euro:
1,80% (drei Kommas achtzig Prozent) inkl. 19% MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis;
NOTE: Die o.g. Provision bezieht sich auf den angegebenen Kaufpreis und versteht sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sie wird vom Verkäufer und Käufer getragen und ist zahlbar vom notariell beurkundeten Kaufpreis.
Provision für Immobilien zur MIETE
Im Falle ein Luxushaus zur Miete werden nur Provisionen seitens des Besitzers der Luxushaus fällig. Das heisst, nehmen Sie von uns Ihr Luxushaus zur Miete werden keine Provisionen fällig!
Recht auf Provision
Der Vermittlungsauftrag wird von uns mittels Unterzeichnung eines besonderen Dokuments bzw. in Ermangelung durch Beanspruchung der in unserer website, sowie in unseren Immobilien-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgelisteten Dienstleistungen, erteilt.
Unsere Provision wird zum Zeitpunkt der Formulierung zur Zustimmung des Kaufes zwischen Verkäufer und Käufer (bzw. mit der seitens der das Verkaufsversprechen abgebenden Partei vorgenommenen Unterzeichnung zur Annahme des von der kaufenden Partei vorgelegten Kaufvorschlags) als fällig, verschuldet und einlösbar betrachtet.
Traumvillen und ihre Immobilienagenten haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Falls die Zahlung der Immobilien Provision zu verlangen.
Immobilien Steuern und Anschaffungskosten
Die Registersteuer, die Notarkosten und die Katastergebühren sowie Hypothekensteuern gehen zu Lasten des Käufers.
Provision Mehrwertsteuer
Werden unsere Gebühren einem Privaten Käufer in Rechnung gestellt, wird die Mehrwertsteuer von 20% auf den Bruttobetrag erhoben. Werden unsere Gebühren einer europäischen Gesellschaft in Rechnung gestellt, so wird diese ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass der Gesamtbetrag der Gebühren unserer Immobilienberatung umgehend angepasst werden, sollte die britische Regierung eine Mehrwertsteuerveränderung vornehmen. In diesem Fall kann unsere Firma umgehend die Bezahlung dieser Veränderung erbeten.
Genauigkeit der Informationen
Jede Verantwortung in Bezug auf die in der Seite aufgeführten Informationen weist die Traumvillen zurück, solange diese von der verkaufenden Partei und/oder den eigenen Fachleuten stammen. Traumvillen betrachtet diese Informationen als wahrheitsgemäß und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich ihrer Aktualität sowie eventueller Auslassungen oder Ungenauigkeiten.
Es bleibt dabei, dass die verkaufende Partei, rechtlich durch die Verpflichtungen gegenüber der Traumvillen geschützt, die Möglichkeit behält, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bis zur Unterzeichnung zur Annahme des vom Käufer vorgelegten Kaufvorschlags. Diesbezüglich ist verpflichtend zu nennen, ob die von Traumvillen vorgeschlagene Luxushaus von ihm bereits im Vorfeld besichtigt worden war. Für alles, was hier nicht behandelt worden ist, gelten die Vorschriften des Österreichisches, Italienisches, Schweizerisches, Französisches und Spanisches Recht (wo die Immobilie befindet) Bürgerlichen Gesetzbuches.
Natürlich begleitet unser Team Sie in der Phase der Mietnahme, um den reibungslosen Verlauf der bürokratischen und steuerlichen Abläufe zu gewährleisten. Möchten Sie mehr Info? Kontaktieren Sie uns.
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